Fall Stephanie Höchststrafe für Mario M. bestätigt

Mario M., Peiniger der jungen Stephanie, muss den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Der Bundesgerichtshof hat M.s Revisionsantrag abgewiesen - trotz schuldmindernder Umstände seien 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung angemessen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Höchststrafe für den Entführer und Vergewaltiger der Dresdner Schülerin Stephanie bekräftigt. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus". "Wir begrüßen diese Entscheidung. Ich wünsche Stephanie alles Gute", sagte Avenarius.

Der mittlerweile 36 Jahre alte Mario M. war im Dezember vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Körperverletzung zur Höchststrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte die damals 13-jährige Stephanie Anfang 2006 fünf Wochen lang gefangen gehalten, sexuell misshandelt und gequält.

Revision "unbegründet"

Laut "Focus" hat der BGH mit dem noch unveröffentlichten Beschluss vom 17. Juli die Revision des Täters als "unbegründet" verworfen. In ihrer Ablehnung argumentierten die Richter, die Schuld von Mario M. "wiegt so schwer, dass trotz schuldmindernder Umstände die Höchststrafe als allein angemessene Sanktion nicht in Frage gestellt werden kann". Die heute 15-jährige Stephanie sagte dem Magazin: "Ich bin überglücklich und erleichtert, dass das Urteil bestätigt wurde."

Der vorbestrafte Sexualtäter hatte Stephanie auf dem Schulweg ins Auto gezerrt und in seine Wohnung verschleppt. Nur 500 Meter von ihrem Zuhause entfernt musste das Mädchen fünf Wochen lang die sexuellen Wünsche ihres Peinigers erfüllen. Nach Auffassung der Richter hatte der Arbeitslose die Tat sorgfältig geplant. Ein Passant fand schließlich einen Zettel mit einem Hilferuf des Mädchens. Wenig später wurde es von der Polizei befreit.

DPA
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